top of page

Herzlich Willkommen bei

Renée Christine Flint

Dipl.-Psychologin

Psychologische Psychotherapeutin

Behandlungsschwerpunkte in meiner Praxis sind u.a.:

Zumeist sind es Formen von Depressionen und Angststörungen, aber auch psychosomatische Beschwerden, Traumafolgestörungen oder andere Beschwerden, die Menschen in meine Praxis führen.

Zunehmend suchen mich auch Menschen auf, die sich nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren und sich entweder als trans, nicht binär oder intergeschlechtlich erleben. 


Mein Therapieverständnis und die Rahmenbedingungen:

Ich bin Verhaltenstherapeutin und verfüge über ein lerntheoretisches und neuropsychologisches Verständnis zur Entstehung von psychischen Beschwerden. D.h., ich gehe davon aus, dass der Mensch durch Erfahrungen geprägt ist und gelernt hat, auf bestimmte Weise zu denken, zu fühlen und zu handeln. Dementsprechend sehe ich das Potenzial zur Veränderung im Entwickeln neuer Denkweisen- und Verhaltensweisen, die zu einem befriedigenderen und positiveren Gefühlsleben führen.

Die Therapie findet in der Regel in den Praxisräumen statt und umfasst Gespräche, Imaginationsübungen, Rollenspiele, u.a. Je nach Problematik können auch nach entsprechender Vorbereitung und bei Einverständnis Übungssitzungen außerhalb der Räume stattfinden, z.B. bei Höhenangst, Angst vor Menschenmengen und Ähnlichem.

In der Regel begleitet mich Therapiehündin Neki in der Praxis. Diese ist mit im Behandlungsraum oder zieht sich ins Büro zurück. Ob Kontakt gewünscht ist oder nicht, steht jeder Person, wie auch ihr, frei.

Kostenübernahme:

Die Kosten der Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu ist nach bis zu vier probatorischen Sitzungen eine Antragstellung erforderlich. Voraussetzung für die Genehmigung der Kostenübernahme ist in der Regel, dass eine vergangene ambulante psychotherapeutische Behandlung mindestens 2 Jahre zurück liegt.

Während der probatorischen Sitzungen kann das Problem eingegrenzt werden, und beide Seiten können feststellen, ob sie sich gut verstehen und ob eine Zusammenarbeit erfolgversprechend erscheint. Sollte "die Chemie nicht stimmen", kann es besser sein, das ehrlich einzugestehen und lieber noch ein bis zwei weitere Gespräche mit anderen Therapeut*innen zu führen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Zum Erstgespräch benötige ich bei gesetzlich Krankenversicherten nur die Versichertenkarte.

Psycholog*innen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nur mit Ihrem Einverständnis Informationen weitergeben.

Ich gestalte mein Vorgehen transparent, Schritte im Behandlungsverlauf werden offen besprochen und gemeinsam abgestimmt.

bottom of page